GDD-Stellungnahme: Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. hat sich zum DSK‐Beschluss „Datenschutzkonformer Online‐Handel mittels Gastzugang“ im Rahmen einer detaillierten und differenzierten Stellungnahme geäußert.Anlasspunkt für die aktuelle Stellungnahme der GDD sind zum einen der am 24.03.2022 veröffentlichte DSK‐Beschluss „Datenschutzkonformer Online‐Handel mittels Gastzugang“ sowie zum anderen die Berichterstattung durch die Tagespresse, dass es im Rahmen der DSK Bestrebungen gebe, den Handel mit Adressen einzuschränken. Mit ihrer Stellungnahme möchte die GDD zu einem differenzierten und sachlichen Diskurs über die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels beitragen. Anders als das BDSG a.F. enthalte die DS-GVO keinen spezifischen Erlaubnistatbestand für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke. Entscheidend seien damit die allgemeinen Erlaubnistatbestände, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (sog.
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