Praxistipp: Datenschutzkonformes Schwärzen

Das datenschutzkonforme Schwärzen von Dokumenten, die personenbezogene Daten enthalten, stellt eine praxisrelevante technisch-organisatorische Maßnahme im Sinne von Art. 32 DS-GVO dar. Es dient dem Schutz sensibler Informationen vor unbefugtem Zugriff, indem bestimmte personenbezogene Daten irreversibel unkenntlich gemacht werden. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und das Risiko von Datenpannen zu minimieren.
Wenn Dokumente nicht ausreichend geschwärzt werden – etwa indem die Daten nur optisch verdeckt, aber technisch weiterhin zugänglich sind – entsteht eine erhebliche Gefahr für den Datenschutz. Solche Fehler führen oft zu unbeabsichtigten Offenlegungen personenbezogener Daten und können somit als Datenpannen im Sinne von Art. 33 DS-GVO eingestuft werden. Diese Pannen verpflichten den Verantwortlichen in der Regel zur Meldung an die Aufsichtsbehörden und können zu empfindlichen Sanktionen führen.
Neben der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten zeigt nun auch die Datenschutzstelle des Fürstentums Liechstenstein auf, wo den Verantwortlichen beim Schwärzen gelegentlich Fehler unterlaufen. Damit es gar nicht erst zu Verstößen kommt, sollten Beschäftigte, die mit Schwärzungen und der Veröffentlichung von Dokumenten betraut sind, über mögliche Fehlerquellen und Lösungen Bescheid wissen.
Der Beitrag der Behörde kann damit gut und sinnvoll für eine kurze Sensibilisierungsmaßnahme der Beschäftigten genutzt werden.
(Foto: Soleila – stock.adobe.com)
Letztes Update:26.01.25
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