Risiken im Smarthome: IoT-Geräte, Smart Toys und Datenschutz

Smarft toys, IoT, Datenschutz

Fitness-Tracker, Smart Watches, Fernseher, Kameras, Smart Toys und Sprachassistenten erleichtern unseren Alltag, bringen aber erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsrisiken mit sich. Diese „smarten“ Geräte, die unter den Begriff des Internets der Dinge (IoT) fallen, senden regelmäßig Daten ins Internet und automatisieren Prozesse wie die Temperatur- oder Lichtsteuerung.

Die zunehmende Vernetzung bringt jedoch Gefahren mit sich: Ungesicherte Geräte können Cyberkriminellen Zugang zum Heimnetzwerk ermöglichen, sensible Daten wie Gesundheitsinformationen abfangen oder die Kontrolle über Geräte und deren Sensoren übernehmen. Untersuchungen zeigen, dass täglich durchschnittlich zehn Angriffe auf jedes internetfähige IoT-Gerät erfolgen.

Laut dem „Cybersicherheitsmonitor 2024“ des BSI herrscht bei vielen Nutzer*innen von Smarthome-Geräten eine Sorglosigkeit gegenüber Cyberkriminalität. Oft werden die Geräte unzureichend gesichert, was das Risiko von Datenspionage erhöht.

Auch vernetzte Spielzeuge, sogenannte Smart Toys, wie interaktive Teddybären oder Smartphone-gesteuerte Autos, bergen Risiken. Sie sammeln persönliche Daten der Kinder und können bei unzureichender Sicherheit von Cyberkriminellen missbraucht werden. Eltern sollten daher Zugriffsrechte prüfen, sichere Passwörter verwenden, Netzwerkverbindungen bei Bedarf deaktivieren und regelmäßig Updates installieren.

Das EU-geförderte Projekt „#DigitaleVorbilder“ des LfDI MV bietet Eltern in seiner Mediathek Videos und Materialien rund um das Thema Datenschutz und Sicherheit bei smarten Geräten und Spielzeugen.

Der Cybersicherheitsmonitor 2024 des BSI untermauert dies:

  • Auch relevante Risiken kennt nur eine Minderheit: 42 Prozent der Befragten haben z. B. schon einmal gehört, dass auch Smarthome-Geräte von einer Infektion mit Schadsoftware betroffen sein können.
  • Bei der Nutzung von Smarthome-Geräten werden nur wenige Schutzmaßnahmen umgesetzt: Etwa 4 von 10 Smart Speaker-Nutzerinnen und Nutzern installieren z. B. regelmäßig Updates – manuell oder automatisch.

(Foto: ArchiVIZ – stock.adobe.com)

Letztes Update:04.10.24

  • E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

    Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

    Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

    Mehr erfahren
  • Juristische Personen können keine Aussage verweigern

    Kein Auskunftsverweigerungsrecht juristischer Personen gegenüber Aufsichtsbehörden

    Das VG Berlin (VG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2025, VG 1 K 607/22) hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die aufsichtsbehördlichen Auskunftsbefugnisse nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO bestätigt und konkretisiert. Ausgangsfall: Adressvermietung ohne Rechtsgrundlage Hintergrund war die Verwarnung eines Buchverlags, der Kundendaten ohne Einwilligung und ohne sonstige gesetzliche Grundlage zu

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner