Best Practice „Betroffenenmanagement“
1. Transparenzpflicht des VerantwortlichenDie Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ging mit einer bewussten Stärkung der Betroffenenrechte einher. „Ein unionsweiter wirksamer Schutz personenbezogener Daten erfordert die Stärkung und präzise Festlegung der Rechte der betroffenen Personen“ heißt es daher ausdrücklich in Erwägungsgrund (ErwGr) Nr. 11. Hauptpfeiler der neuen Betroffenenrechte sind neben dem strengeren Haftungsregime und den neu eingeführten
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