Social Media Leitfaden für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst

Mehr als 150 Länder – darunter auch Deutschland – nahmen am 7. Februar 2023 am Safer Internet Day teil. Die jährlich stattfindende Kampagne verfolgt das Ziel, das Bewusstsein für (neue) Online-Probleme und aktuelle Sorgen zu schärfen.
Das TUM Center for Digital Public Services (CDPS) hat sich als allgemeines Ziel gesetzt, die Digitalisierung rechtssicher und praxistauglich zu gestalten.
Vor dem Hintergrund, dass die Digitalisierung der alltäglichen zwischenmenschlichen Kommunikation größtenteils über Social Media erfolgt, hat das TUM Center for Digital Public Services (CDPS) im Rahmen seiner Aktion die Bediensteten im Öffentlichen Dienst adressiert.
Angestellte im Öffentlichen Dienst kommen nicht nur im beruflichen Kontext mit Social Media in Berührung, sondern führen zumeist ein eigenes Konto oder Profil auf einer Social Media-Plattform, so die Autoren.
Insofern will das CDPS den Angestellten im Öffentlichen Dienst eine Handreichung zur rechtskonformen privaten Nutzung von Social Media bieten und dadurch auch den digitalen Wandel in diesem Bereich fördern.
Auch wenn die Nutzung von Sozialen Medien wie Facebook oder Twitter durch öffentliche Stellen und Behörden immer wieder durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden kritisiert wird, gehört es doch zur täglichen Lebenswirklichkeit, dass die Bediensteten aus Behörden und öffentlichen Stellen auf Sozialen Medien unterwegs sind und dort auch offiziell tätig sein müssen. Naturgemäß ist diesem Personenkreis Sicherheit- und Handlungssicherheit im Online-Bereich ein wichtiges Anliegen.
Der Leitfaden geht auf die besondere Situation der Beschäftigten des Öffentlichen ein, denn diese sehen sich bei der Nutzung von Sozialen Medien mit einer „Doppelrolle“ konfrontiert:
Einerseits sind sie als Privatperson auf Social Media unterwegs, anderseits müssen sie gleichzeitig aufgrund ihrer Berufswahl Besonderheiten beachten, da sie als Angestellter oder Angestellte im Öffentlichen Dienst gleichzeitig staatliche Aufgaben erfüllen und den Staat repräsentieren. Die Ansprüche an das gesamtes Verhalten – d.h. sowohl im dienstlichen als auch außerdienstlichen Bereich – der Beamtinnen sind daher in der Regel höher als bei Angestellten der Privatwortschaft.
Der „Social Media Leitfaden für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst“ geht auf Fragen ein, wie wie man sich auf Social Media-Plattformen rechtskonform verhält bzw. was im Umgang mit Social Media erlaubt oder nicht erlaubt ist. Die Ausführungen sollen Unklarheiten beseitigen und einen ersten Einblick darin geben, was bei der privaten Nutzung von Social Media aus rechtlicher Sicht zu beachten ist.
Weitere konkrete Fragen sind beispielsweise:
- Welche (Re-)Posts sind erlaubt?
- Mit wem darf man sich vernetzen?
- Darf man während der Arbeitszeit Social Media nutzen?
- Darf ich andere Nutzerinnen und Nutzer blockieren?
- Darf ich über meine Arbeit bei der Behörde schreiben?
- Wo ist die Grenze zwischen der Kundgabe erlaubter Privatmeinung und unzulässiger Meinungsäußerung ?
Prof. Dr. Dirk Heckmann, Direktor des TUM Center for Digital Public Services (CDPS) fasst die Motivation und den Mehrwert des Leitfadens wie folgt zusammen:
„Social Media ist Ausdruck persönlicher Lebensgestaltung, auch für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Sie sollten aber die Stoppschilder und Vorfahrtsregeln der Datenverkehrsordnung kennen.”
TUM Center for Digital Public Services (CDPS)
(Foto: metamorworks – stock.adobe.com)
Letztes Update:12.02.23
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