Unrechtmäßige Datenabfrage durch Polizeibeamten führt zu 3.500 Euro Bußgeld

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) verhängte ein Bußgeld von 3.500 Euro gegen einen Polizeibeamten, der ohne dienstlichen Anlass eine Abfrage im Melderegister durchführte. Der Beamte hatte zuvor eine Frau bei einer Verkehrskontrolle angetroffen und nutzte anschließend das Melderegister, um ihr dort hinterlegtes Lichtbild einzusehen. Dies geschah im Rahmen einer persönlichen Bewertungsskala, bei der er Frauen nach subjektiven Kriterien einstufte und ab einem bestimmten Wert deren Fotos abrief.

Verstoß gegen die DS-GVO

Diese Handlung verstößt gegen Artikel 6 Absatz 1 sowie Artikel 5 Absatz 1 DS-GVO und ist gemäß Artikel 83 Absatz 5 lit. a) DS-GVO bußgeldbewehrt. Bei der Bemessung der Bußgeldhöhe wurden alle tatbezogenen Umstände berücksichtigt. Erschwerend wirkten sich die herabwürdigende Objektifizierung der Betroffenen und das systematische Vorgehen des Beamten aus.

Verantwortung von Polizeibeamten

Polizeibeamte haben Zugang zu sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger und genießen ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Daher ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Daten essenziell. Bei missbräuchlicher Nutzung dienstlicher Datenbanken zu privaten Zwecken schreitet der Landesbeauftragte konsequent ein. Im vorliegenden Fall zeigte sich die Polizei kooperativ und hatte ein eigenes Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts.

Weitere Fälle und Sanktionen

Im Jahr 2024 wurden dem Landesbeauftragten 12 Fälle von rechtswidriger Nutzung dienstlicher Datenbanken durch Polizeibeschäftigte gemeldet. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 14.550 Euro verhängt. Diese Sanktionen sollen als wirksame und abschreckende Maßnahmen gemäß Artikel 83 Absatz 1 DS-GVO dienen.

Der vorliegende Fall wurde dem Landesbeauftragten 2024 bekannt. Im Januar 2025 erließ er das Bußgeld, wodurch das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde. Solche Vorfälle werden entweder durch Anzeigen betroffener Personen oder durch interne Mitteilungen der Polizei, beispielsweise im Rahmen von Stichprobenkontrollen oder Disziplinarverfahren, bekannt.

(Foto: Camerene P/peopleimages.com – stock.adobe.com)

Letztes Update:15.03.25

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