Verspätung einer Auskunft führt nicht unweigerlich zu einem immateriellen Schaden

Keine Schaden bei verspäteter Auskunft

Der Kläger, ehemals beim Kundenservice eines Immobilienunternehmens beschäftigt, hatte bereits 2020 einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DS-GVO gestellt, den die Beklagte beantwortete. Im Oktober 2022 stellte er erneut ein Auskunftsersuchen und rügte nach Fristablauf die verspätete und seiner Auffassung nach mangelhafte Antwort der Beklagten. Nach mehreren Schreiben und Klärungen verlangte der Kläger schließlich eine Geldentschädigung von mindestens 2.000 Euro wegen mehrfacher behaupteter Verletzung seines Auskunftsrechts.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Klage ab, obwohl die Beklagte nach Auffassung des Gerichts gegen Art. 12 Abs. 3 und Art. 15 DS-GVO verstieß. Das Gericht argumentierte, dass ein Verstoß gegen Art. 15 DS-GVO nicht automatisch einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO begründet.

Letzterer setze eine datenschutzrechtlich relevante Datenverarbeitung voraus, die hier nicht gegeben sei. Zudem sei für einen immateriellen Schadensersatz mehr als nur ein Verstoß gegen die DS-GVO erforderlich. Der vom Kläger angeführte Kontrollverlust über seine Daten sei nicht ausreichend konkret, und es fehlte an weiterem nachvollziehbarem Schadensvortrag seitens des Klägers. Das Arbeitsgericht hatte zuvor noch eine Geldentschädigung von 10.000 Euro zugesprochen, was das Landesarbeitsgericht nun anders beurteilte.

LAG Düsseldorf: Keine Entschädigung für verspätete und unvollständige Auskunft gemäß Art. 15 DS-GVO


(Foto: magele-picture – stock.adobe.com)

Letztes Update:01.12.23

  • LinkedIn-Vernetzung ist keine Werbeeinwilligung

    LinkedIn-Verrnetzung begründet keine Einwilligung für Werbe‑E‑Mails

    Das AG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.11.2025 (Az. 23 C 120/25) klargestellt, dass berufliche Vernetzung in sozialen Netzwerken keine Einwilligung für den Versand werblicher E-Mails begründet. Hintergrund war ein Fall, in dem ein IT-Dienstleister zwei Werbe-E-Mails an eine GmbH sandte, die lediglich über LinkedIn vernetzt war, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung vorlag. LinkedIn-Kontakte ≠ Einwilligung für

    Mehr erfahren
  • Keine Vergütung für verstecktes KI-Gutachten

    Vergütung für nicht deklariertes „KI-Gutachten“ kann verweigert werden

    Das Landgericht Darmstadt hat in einem Beschluss vom November 2025 (19 O 527/16) klargestellt, dass eine erhebliche, nicht gegenüber dem Gericht offengelegte Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zur vollständigen Versagung der Vergütung führen kann. Damit stärkt das Gericht die Anforderungen an Transparenz, persönliche Leistungspflicht und Nachvollziehbarkeit bei Gutachten, die im Rahmen zivilprozessualer

    Mehr erfahren
  • Dateiablagen als Quelle von Datenpannen

    Gemeinsame Dateiablagen als datenschutzrechtliches Risiko

    In der Aktuellen Kurz-Information 65 weist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz auf die erhebliche Gefahr von Datenpannen durch gemeinsam genutzte Dateiablagen hin. Betroffen sind sowohl klassische Netzlaufwerke als auch moderne Kollaborationsplattformen wie Microsoft SharePoint. Diese Systeme dienen zwar der effizienten Zusammenarbeit, können jedoch bei unzureichender Konfiguration und Organisation zu unbeabsichtigten Offenlegungen personenbezogener Daten führen.

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner