Verspätung einer Auskunft führt nicht unweigerlich zu einem immateriellen Schaden

Keine Schaden bei verspäteter Auskunft

Der Kläger, ehemals beim Kundenservice eines Immobilienunternehmens beschäftigt, hatte bereits 2020 einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DS-GVO gestellt, den die Beklagte beantwortete. Im Oktober 2022 stellte er erneut ein Auskunftsersuchen und rügte nach Fristablauf die verspätete und seiner Auffassung nach mangelhafte Antwort der Beklagten. Nach mehreren Schreiben und Klärungen verlangte der Kläger schließlich eine Geldentschädigung von mindestens 2.000 Euro wegen mehrfacher behaupteter Verletzung seines Auskunftsrechts.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Klage ab, obwohl die Beklagte nach Auffassung des Gerichts gegen Art. 12 Abs. 3 und Art. 15 DS-GVO verstieß. Das Gericht argumentierte, dass ein Verstoß gegen Art. 15 DS-GVO nicht automatisch einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO begründet.

Letzterer setze eine datenschutzrechtlich relevante Datenverarbeitung voraus, die hier nicht gegeben sei. Zudem sei für einen immateriellen Schadensersatz mehr als nur ein Verstoß gegen die DS-GVO erforderlich. Der vom Kläger angeführte Kontrollverlust über seine Daten sei nicht ausreichend konkret, und es fehlte an weiterem nachvollziehbarem Schadensvortrag seitens des Klägers. Das Arbeitsgericht hatte zuvor noch eine Geldentschädigung von 10.000 Euro zugesprochen, was das Landesarbeitsgericht nun anders beurteilte.

LAG Düsseldorf: Keine Entschädigung für verspätete und unvollständige Auskunft gemäß Art. 15 DS-GVO


(Foto: magele-picture – stock.adobe.com)

Letztes Update:01.12.23

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner