Viele Unsicherheiten auf dem langen Weg zur ePrivacy-Verordnung

Die ePrivacy-Verordnung ist in aller Munde, doch nach wie vor ist sie auf EU-Ebene weder ausverhandelt noch fertig. Dabei geht es um den Schutz personenbezogener Daten bei elektronischer Kommunikation. Ursprünglich sollte diese bereits im Jahr 2018 in Kraft treten, doch seit Jahren wird in Brüssel heiß über diese Regelung gestritten.

Schwieriges Verhältnis zwischen DS-GVO und ePrivacy-Recht

Mit der zeitlichen Verschiebung des Inkrafttretens der ePrivacy-VO ergeben sich insbesondere Fragen zum Verhältnis zwischen der seit Mai 2018 geltenden DS-GVO und den übrigen Vorschriften zum ePrivacy-Recht. Das bereichsspezifische Datenschutzrecht für elektronische Kommunikation ist bislang durch die ePrivacy-Richtlinie geregelt, die in Deutschland im TKG, TMG und UWG umgesetzt wurde. Trotz Änderung des übergeordneten Datenschutzrechts durch die DS-GVO sind TKG und TMG vom deutschen Gesetzgeber bisher unverändert gelassen. Ergänzt wird die Problematik des Normengeflechts durch für diesen Bereich maßgebende Urteile des EuGH und des BGH, was im Ergebnis zu großer Verwirrung führt.

Häufig fehlt technisches Verständnis für Websiten-Betrieb

So alltäglich wie die Nutzung des Internets auch sein mag, so existiert dennoch regelmäßig kein oder kaum Wissen über die technische Funktionsweise des Internets. Für den Betrieb jeder noch so kleinen Website sollten aber die dafür typischen Datenverarbeitungen ebenso bekannt sein wie eine Begriffsverständnis von Cookies: Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dort werden diese Daten gespeichert und für einen späteren Abruf bereitgehalten. Einfachstes Beispiel für Cookies ist der Warenkorb beim Online-Shopping. Trotz des Aufrufens verschiedener Seiten und Produkte werden die Bestellungen des Nutzers durch das Setzen von Cookies gespeichert.

Datenschutzkonformer Betrieb einer Website wird zur Herausforderung

Neben dem häufig fehlenden Technologieverständnis machen vor allem die von der unübersichtlichen Rechtslage ausgehenden Anforderungen an eine datenschutzkonforme Website vielen Betreibern zu schaffen. Hindernisse und Hürden gibt es dabei viele. Eine der schwierigsten Herausforderungen dabei ist die Erstellung korrekter Cookie-Banner (oder auch „Consent-Banner“ genannt). Hier wird die Komplexität aufgrund der verschiedenen, zu beachtenden Rechtsquellen offenkundig. Dies ist umso kritischer, wo die Cookie-Banner doch regelmäßig die Einwilligung des Nutzers einholen soll und damit einen wesentlichen Teil zur Datenschutzkonformität beiträgt. Um wirksame Einwilligungen in Marketing-Cookies oder in die zulässige Reichweitenmessung mittels Analyse-Cookies einzuholen, bedarf es des technisch und rechtlich korrekten Betriebs von Cookie-Bannern auf einer Website.

Ratgeber schafft Wissen und liefert Praxis-Beispiele

Neu: „Datenschutz und ePrivacy“ von Datakontext

Zur Erläuterung des Themas ePrivacy und zur Klärung der damit verbundenen Unsicherheiten hat DATAKONTEXT im Sommer 2020 das Buch „Datenschutz und ePrivacy“ veröffentlicht. Dieses enthält unter anderem eine Übersicht zur Zulässigkeit von Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Website oder praktische Beispiele zur Gestaltung von Cookie-Bannern inklusive einer rechtlichen Bewertung. Schließlich müssen die Aussagen des EuGH zu den Modalitäten einer rechtmäßigen Einwilligung ebenso wie die jüngsten Anforderungen des BGH, wann überhaupt immer eine Einwilligung für das Setzen von Cookies einzuholen ist, berücksichtigt sein. All dies leistet die Broschüre und behandelt darüber hinaus aber auch Themen wie Trackingverfahren, Betroffenenrechte oder die sog. Accountability des Verantwortlichen.

Von theoretischem Wissen bis praktischen Anwendungsbeispielen finden Sie in diesem Buch alles, was Sie für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung wissen müssen. Rechtsanwältin Yvette Reif, Professor Rolf Schwartmann und Richterin Kristin Benedikt erklären das Thema „Datenschutz und ePrivacy“ dabei vor allem für Nicht-Juristen und Nicht-Informatiker und beantworten damit u.a. die häufigsten Fragen zur Gestaltung und dem Betrieb von Websites.

Mehr Informationen, eine genaue Inhaltsübersicht sowie eine Leseprobe der Broschüre finden Sie unter: https://www.datakontext.com/eprivacy

Letztes Update:15.09.20

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