Zulässigkeit von Fotografien unter der DS-GVO
Die DS-GVO hat insbesondere unter Journalisten, Kameraleuten und Fotografen zu einer gewissen Rechtsunsicherheit geführt. Die Fragen konzentrieren sich darauf, welche Änderungen mit Wirksamwerden der DS-GVO (25. Mai 2018) bzgl. der Bilder von Personen gelten und in wie fern die bekannten Normen des KUG dadurch verdrängt werden. Auf Grund dieser vorherrschenden Unsicherheit gab es bereits einige Anstrengungen hier mehr Klarheit zu verschaffen.
Das Bundesministerium des Innern hat im Rahmen seiner FAQs, die diverse Fragen zum Verständnis der DS-GVO adressieren, auch hierzu Stellung genommen und schildert, unter welchen Voraussetzungen das Anfertigen und Verbreiten personenbezogener Fotografien künftig zulässig ist. Auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat seinen Beitrag zu mehr Klarheit geleistet und setzt sich mit dieser Fragestellung in seinem Vermerk „Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus“ auseinander.
Last but not least hat auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg eine Handreichung unter dem Namen „Verarbeitung personenbezogener Daten bei Fotografien Rechtliche Anforderungen unter der DS-GVO“ veröffentlicht. Auch dort seien in den vergangenen Monaten die Anzahl an Nachfragen von Fotografen, Veranstaltern, Bloggern sowie Vertretern aus der Presse und Öffentlichkeitsarbeit zu Personenfotografien unter Geltung der DS-GVO spürbar gestiegen.
Letztes Update:19.06.18
Das könnte Sie auch interessieren
-
Checkliste: Datensicherheit durch Datenschutz
Das BayLDA berichtet von einer steigenden Zahl von Cybervorfällen bei bayerischen Unternehmen – von kompromittierten E-Mail-Accounts über gezielte Spear-Phishing-Angriffe bis hin zu gravierenden Verschlüsselungs- und Erpressungsszenarien. Die wirtschaftlichen Schäden sind erheblich, die datenschutzrechtlichen Folgen für betroffene Personen häufig kaum mehr überschaubar. In Reaktion darauf verfolgt die BayLDA das Ziel, das bestehende Präventionsprogramm konsequent auszubauen und
Mehr erfahren -
Fanpage-Verfahren: Berufung gegen VG-Urteil eingeleitet
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Juli 2025 im Fall der Facebook-Fanpages Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Dieses Verfahren zielt darauf ab, die bislang unklare Rechtslage zur Nutzung sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen zu final klären. Die BfDI respektiert das bisherige Urteil,
Mehr erfahren -
BfDI verhängt 45 Millionen Euro Bußgeld gegen Vodafone
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat zwei Bußgelder in Gesamthöhe von 45 Millionen Euro gegen die Vodafone GmbH verhängt. Ausschlaggebend waren Verstöße gegen zentrale Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Zusammenhang mit externen Vertriebspartnern (Auftragsverarbeitern) sowie sicherheitsrelevante Mängel im Authentifizierungsverfahren des Kundenportals „MeinVodafone“. Defizite im Umgang mit Auftragsverarbeitern
Mehr erfahren

