Neue Praxishilfe zur Einwilligung
Unter der Mitarbeit des GDD-Arbeitskreis „Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen“ (AK GSW) wurde eine Praxishilfe mit dem Titel „Die datenschutzrechtliche Einwilligung: Freund (nicht nur) des Forschers“ erarbeitet und veröffentlicht.
Bei der Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist stets zu beachten, dass eine Einwilligung in die Verarbeitung dieser Daten nur möglich ist, wenn der betreffende Mitgliedstaat kein Verbot dieser Verarbeitung erlassen hat. So ist z.B. die Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten in Deutschland abschließend in den Sozialgesetzbüchern (SGB) geregelt und eine von den dort legitimierten Verarbeitungsmöglichkeiten abweichende Nutzung von Sozialdaten dürfte auch mit einer Einwilligung nicht legitimiert werden können. Weiterhin können entsprechend Art. 9 Abs. 4 DS-GVO die Mitgliedstaaten durch nationale Regelungen für die Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten „zusätzliche Bedingungen, einschließlich Beschränkungen, einführen oder aufrechterhalten“. Dies geschah in Deutschland sowohl im Bundesrecht als auch in den verschiedenen, durch die Bundesländer erlassenen Gesetzen.
Mit der vorliegenden Praxishilfe liegt eine umfassende und ganz aktuelle rechtliche Interpretation der Einwilligung – nicht nur für den Forschungsbereich – vor. Sie beinhaltet sowohl Bezüge zur jüngsten Rechtsprechung als auch auf die EDSA-Leitlinien. Die Thematik „Broad Consent“ wurde als eigenes Kapitel aufgegriffen genauso wie die Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis. Ein eigenes Kapitel widmet sich „Häufig gestellten Fragen (FAQ)“ zum Thema Einwilligungen; allein dieser FAQ-Teil umfasst etwas mehr als dreißig Seiten. Neben klassischen Themen wie „Datenweitergabe an den Hausarzt“ werden auch aktuelle Fragestellungen wie z.B. „Bezahlen mit Daten“ oder die „Delegation des Einwilligungsrechts an Dritte“ in diesem FAQ-Teil besprochen.
Die Praxishilfe wurde neben dem Arbeitskreis „Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen“ der GDD von den folgenden Verbänden unter einer Creative Commons-Lizenz (4.0 Deutschland Lizenzvertrag) veröffentlicht:
- Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (gmds)
- Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)
Die Praxishilfe finden Sie unter: https://gesundheitsdatenschutz.org/download/einwilligung_2021.pdf
Für weitere Infos: https://gesundheitsdatenschutz.org/html/einwilligung.php
Letztes Update:06.05.21
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