Praxishinweise zum Fragenbogen der Aufsichtsbehörden

GDPR Schrems II

Die GDD gibt Unternehmen Hinweise zur Beantwortung des Fragebogens der Aufsichtsbehörden zum konzerninternen Datenverkehr nach Schrems II.
Anlässlich einer koordinierten Kontrolle von grenzüberschreitenden Datenübermittlungen in Drittländer seitens der deutschen Aufsichtsbehörden sollen ausgewählte Unternehmen auf Basis eines Fragenkataloges angeschrieben werden[1]. Insgesamt fünf Themenbereiche werden von unterschiedlichen Fragebögen[2] abgedeckt. Diese sind:

  • Bewerberportale
  • Konzerninterner Datenverkehr
  • Mailhoster
  • Tracking
  • Webhoster

Hintergrund ist das Urteil des EuGH zu Schrems II. Dort wurde zum einen festgestellt, dass Übermittlungen in die USA nicht länger auf Basis des EU-U.S.-Privacy Shields[3] erfolgen können. Die Verwendung von EU-Standardvertragsklauseln steht unter dem Vorbehalt, dass der Datenimporteur im Drittland keinen Gesetzen unterliegt, die ihm die Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten unmöglich machen.

Die GDD möchte betroffene Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragte unterstützen und allgemeine Hinweise zur Beantwortung des Fragebogens zum konzerninternen Datenverkehr geben. Teile dieser Fragen werden auch in den übrigen Fragebögen verwendet, so dass diese Hinweise dort ebenfalls Gültigkeit haben.

Die GDD-Praxishinweise sind hier abrufbar.

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit

(Foto:  Bernulius.Stock.adobe.com)

Letztes Update:12.06.21

  • Testament mit geschwärzten Zeilen

    408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung

    Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem

    Mehr erfahren
  • Papierakten im Müll in einem Büro

    Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht

    Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte

    Mehr erfahren
  • Ortungsdienst auf dem Handy: Auf dem linken Handy ist der Schalter auf aus, auf dem rechten auf an

    Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google

    Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner