BfDI drängt auf Abschaltung von Facebook-Fanpages
Man kann dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nicht vorwerfen, dass er untätig ist.
Wenn man sich allein das Inhaltsverzeichnis des 29. Tätigkeitsberichts durchliest sowie seine Mitwirkung in Gremien sowie die behandelten Fachthemen betrachtet, kann man die vielfältigen Bereiche nur erahnen, die er seit einigen Jahren vorantreibt.
Auch in den sozialen Medien und insbesondere auf twitter findet der BfDI Zeit, eine Lanze für den Datenschutz zu brechen und diesen vor zumeist unsachlichen Angriffen à la „Der Datenschutz ist Schuld an der schleppenden Pandemiebekämpfung, an der behäbigen Digitalisierung [passendes Defizit eintragen]“ zu verteidigen.
Eben auf diesem Medium wies der BfDI heute auf sein aktuelles Rundschreiben hin, welches zu aller erst die Bundesministerien und die obersten Bundesbehörden adressiert, aber auch die sog. öffentlichen Stellen des Bundes.
Inhalt des Schreibens ist die Feststellung des BfDI, dass der datenschutzkonforme Betrieb einer Facebook-Fanpage gegenwärtig nicht möglich sei. Dieser Feststellung vorangegangen war eine Karenzzeit, die der BfDI den obersten Bundesbehörden und einzelnen Ressorts gewährt hatte, um zu einer „Lösung“ für den datenschutzkonformen Betrieb dieser Fanpages zu kommen.
Diese Bemühungen sieht der BfDI nunmehr als gescheitert an und informiert darüber, dass ihm ein weiteres Abwarten angesichts der fortdauernden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr möglich sei.
Seine Message an die Adressaten:
1. Eine nachdrücklich Empfehlung, diese Seiten bis Ende diesen Jahres abzuschalten, verknüpft mit dem eindrücklichen Hinweis, dass
2. ab Januar 2022 beabsichtigt sei – im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger – schrittweise von den, dem BfDI nach Art. 58 DSGVO zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch zu machen.
Wie gesagt, kann man dem BfDI keine Untätigkeit vorwerfen. Es ist aber abzusehen, dass ihm nicht wenige ggf. Inkonsequenz vorwerfen könnten, angesichts der Tatsache, dass sein Hinweis auf twitter erfolgte, einem Dienst, der mit einem vergleichbaren Makel behaftet ist, wie die angeprangerte Problematik der Facebook-Fanpages („Es wäre erforderlich, dass öffentliche Stellen, die eine Fanpage betreiben, eine Vereinbarung mit Facebook zur gemeinsamen Verantwortlichkeit schließen, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entspricht.“)
Ob sich nun die für die Privatwirtschaft zuständigen Aufsichtsbehörden mit einer ähnlichen Offensive an die Verantwortlichen wenden werden, bleibt abzuwarten, erscheint aber unwahrscheinlich, bis nicht auch die letzten Bundesbehörden und öffentlichen Stellen ihre Fanpages still gelegt haben.
Ebenfalls abzuwarten bleibt, ob der BfDI es ggf. dem LfDI BW gleich tut und sich von twitter auf mastodon zurückzieht. Zu wünschen wäre das nicht, da der twitter-Auftritt des BfDI oder besser gesagt, von Herrn Prof. Ulrich Kelber (als Privatperson) als Bereicherung angesehen wird.
(Foto: Julien Eichinger – stock.adobe.com)
Letztes Update:25.06.21
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