Cloud Security für KMU

Cloud Security

Der Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik spezifiziert Mindestanforderungen an sicheres Cloud Computing und richtet sich in erster Linie an professionelle Cloud-Anbieter, deren Prüfer und Kunden.

Der Kriterienkatalog C5 wurde im Jahr 2016 durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstmalig veröffentlicht. Der C5 bietet Cloud-Kunden eine wichtige Orientierung für die Auswahl eines Anbieters. Er bildet die Grundlage, um ein kundeneigenes Risikomanagement durchführen zu können. Im Jahr 2019 wurde der C5 grundlegend überarbeitet, um auf aktuelle Entwicklungen einzugehen und die Qualität noch weiter zu erhöhen.

Das BSI hat auch einen Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste in der neuen Version 2.0.  Der auf der gesetzlichen Grundlage von § 8 Abs. 1 BSIG veröffentlichte Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste sorgt dafür, dass Entscheidungen im Vorfeld einer Mitnutzung externer Cloud-Dienste einen transparenten Ablauf haben und dadurch ein definiertes Mindestsicherheitsniveau erreicht wird. Die Version 2.0 berücksichtigt zugleich den Kriterienkatalog Cloud Computing (C5:2020) sowie das aktuelle IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2021).

Einen besonderen Mehrwert dürfte die aktualisierte Fassung jedoch für Verantwortliche der Bundesverwaltung aufweisen.

Einen anderen Adressatenkreis bedient der Leitfaden „Cloud Security“ des Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT).
Der TeleTrusT-Leitfaden „Cloud Security“ richtet sich vorwiegend an kleine und mittlere Unternehmen. Er beginnt mit einer systematischen Betrachtung der Risiken bei der Nutzung von Cloud-Diensten, gegliedert nach allgemeinen IT-Risiken, Cloud-spezifischen Risiken und rechtlichen Anforderungen. Betrachtet werden auch die Sicherheitsvorteile von Cloud Services. 
Der Leitfaden zeigt technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen zur Reduktion und Beherrschung ermittelter Risiken auf. Neben Mechanismen und Konfigurationsmöglichkeiten, die integraler Bestandteil der Cloud-Dienste sind, wird fokussiert auf externe Sicherungsmechanismen eingegangen: Identity Provider, Cloud Access Security Broker (CASB), Cloud Encryption Gateways, E-Mail Security Gateways, Cloud VPNs, Cloud Firewalls, Confidential Computing, Backup und Notfallplanung. Im Bereich organisatorischer Maßnahmen wird auf die Aufgabenverteilung zwischen Anbieter und Nutzer sowie auf die Vertragsgestaltung eingegangen.

(Foto: monsitj – stock.adobe.com)


Letztes Update:22.08.21

  • Podcast Cover des DataAgenda Podcast mit Michael Grupp und Eva-Maria Pottkämper von Bryter sowie Rechtsanwalt Sascha Kremer

    Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist

    „Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es

    Mehr erfahren
  • E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

    Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

    Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner