Folge 40, Teil 2: Fünf Jahre DS-GVO – Ist die DS-GVO durch Aufsicht und Rechtsprechung übersteuert?

Die DS-GVO feiert am 25. Mai 2023 ihren fünften Geburtstag. Der DataAgenda-Podcast widmet dem Jahrestag eine Doppelfolge. In Teil 2 geht es um Rückblick, Reflexion und Standortbestimmung. Wie hat sich das Recht entwickelt und wie wird es in der Aufsichtspraxis und der Rechtsprechung ausgestaltet? Muss die DS-GVO im Angesicht der KI angepasst werden?

Darüber diskutieren der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Peter Allgayer, die Leiterin des ULD Schleswig-Holstein und aktuelle Vorsitzende der DSK Dr. h.c. Marit Hansen und Professor Dr. Jürgen Kühling, Professor an der Universität Regensburg und Vorsitzender der Monopolkommission.

Peisker/Reif15 DSGVO
Thüsing Art. 22: GA SCHUFA – Score
Wybitul/JacquemainArt. 82 DS-GVO
Benedikt/Kranig/PabstFestlegung DSK zu Microsoft 365

Letztes Update:24.05.23

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

    Mehr erfahren
  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

    Mehr erfahren
  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner