Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten: EDSA stellt Prüf-Ergebnisse vor
Der EDSA ist eine unabhängige Einrichtung auf europäischer Ebene mit eigener Rechtspersönlichkeit. Er sichert in erster Linie die einheitliche Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union (EU).
Im EDSA versammeln sich Vertreter der nationalen Datenschutzbehörden aller Mitgliedstaaten der EU und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS).
In seiner ersten koordinierte Prüfaktion befasste sich der EDSA mit der Nutzung von Cloud-basierten Diensten im öffentlichen Sektor.
In seiner ersten Sitzung des Jahres 2024 hat der Europäische Datenschutzausschuss am 17. Januar 2024 über erste Ergebnisse seiner zweiten europaweiten Prüfaktion beraten, die sich mit der Stellung und den Aufgaben der Datenschutzbeauftragten beschäftigt hat.
Folgende Themen standen im Fokus der Prüfaktion:
- Fragen der Qualifikation und Ressourcenausstattung
- Mögliche Beeinträchtigungen der unabhängigen und effektiven Aufgabenwahrnehmung
- Die Ausübung von Zusatzfunktionen sowie dabei mögliche Interessenkonflikte, wie etwa bei Compliance-Beauftragten, IT-Verantwortlichen bzw. Personalverantwortlichen
- Ein besonderes Augenmerk galt außerdem der Anforderung, dass Datenschutzbeauftragte unmittelbar der höchsten Managementebene des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters zu berichten haben
Europaweit wurden im Rahmen der koordinierten Prüfung und Befragung bei Organisationen und Datenschutzbeauftragten (sowohl öffentlicher als auch privater Einrichtungen) mehr als 17.000 Einzelfragen beantwortet und analysiert. Die so gewonnenen Daten vermitteln fünf Jahre nach Inkrafttreten der DS-GVO wertvolle Einblicke in das Profil, die Position und die Arbeit der Datenschutzbeauftragten. Sie stehen mit der Veröffentlichung des Berichts auch für weiterführende Forschungsarbeiten und Auswertungen zur Verfügung.
Neben durchaus positiven Entwicklungen sieht das BayLDA insbesondere unter dem Aspekt von nicht hinnehmbaren Interessekollisionen Probleme Verantwortliche würden vermehrt Datenschutzbeauftragte ohne hinreichendes Problembewusstsein mit Zusatzaufgaben etwa im Compliance-Bereich betrauen. Ebenso sieht das BayLDA es als kritisch an, wenn Datenschutzbeauftragte schon im Organigramm erkennbar Funktionen oder Ebenen zugewiesen werden, die den direkten Informationsaustausch mit der obersten Führungsebene behindern.
(Foto: fotoheide – stock.adobe.com)
Letztes Update:28.01.24
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren

