Standardisierte Prüfung von Messengern
Der Europäische Datenschutzausschus (EDSA) hatte bereits auf den Vorschlag des BfDI die Umsetzung des Auskunfsrechts durch die für die Verarbeitung Verantwortlichen gemäß Art. 15 DS-GVO als Thema für seine dritte koordinierte Durchsetzungsmaßnahme in 2024 beschlossen.
Die koordinierten Maßnahmen erfolgen auf Basis des Beschlusses des EDSA aus Oktober 2020, einen koordinierten Durchsetzungsrahmen (Coordinated Enforcement Framework – CEF) einzurichten.
Eine weitere Schlüsselmaßnahme im Rahmen der Strategie für eine verbesserte Rechtsdurchsetzung stellt der im EDSA eingerichtete Expertenpool (Support Pool of Experts) dar.
In genau diesem Rahmen hat der BfDI ein weiteres eigenes Projekt initiiert und mit Beteiligung eines Experten aus dem SPE durchgeführt. Dabei wurde ein standardisierter Prüfkatalog zur Überprüfung der Nutzeroberfäche von Messenger Diensten entwickelt (Standardized Messenger Audit – Frontend), der nun als Arbeitsgrundlage für die Kontrolle von Messenger Diensten eingesetzt werden kann.
Das Projekt liefert einen Testkatalog mit obligatorischen, empfohlenen und optionalen Anforderungen, die ein GDPR-konformes Messenger-Frontend erfüllen muss. Der Katalog kann Datenschutzbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen, aber auch Unternehmen, die ihr Produkt überprüfen und verbessern wollen.
Die beiden Dokumente können hier abgerufen werden:
1. Standardised messenger audit – Frontend requirements
2. Standardised messenger audit – Audit methodology
(Foto: vegefox.com – stock.adobe.com)
Letztes Update:07.07.24
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