KI in der Anwaltskanzlei: Chancen verantwortungsvoll nutzen


KI-Anwendungen bieten vielfältige Möglichkeiten für den Einsatz in Anwaltskanzleien, bringen jedoch auch berufsrechtliche Herausforderungen mit sich. Insbesondere „große“ Sprachmodelle wie ChatGPT, bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten – von Recherche- und Analyse-Tools bis hin zur automatisierten Übersetzung von Rechtsdokumenten. Ein neuer Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unterstützt Anwältinnen und Anwälte dabei, KI-Tools rechtssicher und berufsrechtskonform zu nutzen

Sprachmodelle generieren Texte auf Basis statistischer Wahrscheinlichkeiten, ohne den Inhalt tatsächlich zu „verstehen“. Dies könne zu sogenannten „Halluzinationen“ führen – der Erzeugung faktisch falscher, aber plausibel erscheinender Inhalte. In der rechtlichen Beratung können solche Fehler gravierende Konsequenzen haben, z. B. durch unrichtige Angaben in Schriftsätzen.

Zusätzlich bestehe die Gefahr von Verzerrungen (Bias) durch einseitiges oder unzureichendes Trainingsmaterial. Trotz erheblicher Verbesserungen seit der Einführung von ChatGPT im November 2022 bleiben diese Herausforderungen bestehen.

Für Kanzleien sei es daher essenziell, KI-Ergebnisse sorgfältig zu prüfen und stets berufsrechtskonform einzusetzen, um haftungsrechtliche Risiken zu minimieren und von den Vorteilen der Technologie zu profitieren.

Insbesondere die Beachtung der anwaltlichen Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO muss auch beim Einsatz von KI und LLMs unbedingt sichergestellt sein. Dieses Gebot erstreckt sich auf alle Informationen, die der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt in Ausübung des Anwaltsberufes im Rahmen eines Mandats bekannt werden (§ 43aAbs. 2 Satz 2 BRAO). Die unbefugte Offenbarung eines der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt anvertrauten fremden Geheimnisses ist strafrechtlich abgesichert nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

Der Leitfaden bietet Anwältinnen und Anwälten Orientierung zu zentralen Themen wie Prüfungs- und Kontrollpflichten, der Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht sowie Transparenzpflichten beim Einsatz von KI. Darüber hinaus werden die wesentlichen Anforderungen der KI-Verordnung und deren Verhältnis zum Berufsrecht erläutert. Ergänzend enthält der Leitfaden Hinweise zu weiteren Risiken und verweist auf Leitfäden europäischer Anwaltsorganisationen und der Datenschutzkonferenz.
Die Hinweise der BRAK können durchaus als Grundlage für die Erstellung einer knapperen Kanzlei-Policy genutzt werden.

(Foto: Ei – stock.adobe.com)

Letztes Update:12.01.25

  • BSI IT-Grundschutz++

    BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.

    Mehr erfahren
  • Podcast-Folge 91 der Data Agenda mit Prof. Dr. Schwartmann und Céleste Spahić im Experten-Talk über Daten und Digitalisierung.

    Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen

    KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:

    Mehr erfahren
  • Arbeitszeiterfassung datenschutzkonform

    Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem

    Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner