Folge 89: KI Omnibus Update März 2026

DataAgenda Podcast Cover Folge 89 mit Kai Zenner

Änderungen der KI-VO stehen in den Startblöcken. So wie es aussieht, wird das am 1. August 2024 in Kraft getretene EU-Gesetz geändert, noch bevor der Großteil der maßgeblichen Pflichten am 2. August 2026 Geltung erlangt. Kai Zenner, Büroleiter von MdEP Axel Voss berichtet am Tag der Ausschussabstimmung im Europäischen Parlament tagesaktuell von Zeitplan und Inhalten der Änderungen der KI-VO.

Die wichtigsten Stichpunkte:

  • Bei der Rechtspflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz für Betreiber dürfte es bleiben.
  • Es ist eine Modifikation mit Blick auf das KI-Training zu erwarten, wobei sich die Geltung auf August 2027 verschiebt
  • Zudem steht eine Änderung der Anhangs I der KI-VO an: Die KI-VO soll bei anderweitiger sektorspezifischer Produktregulierung nicht mehr vorgehen.

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Letztes Update:19.03.26

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    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

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    Kein Auskunftsverweigerungsrecht juristischer Personen gegenüber Aufsichtsbehörden

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