GDD-Ratgeber „Der betriebliche Datenschutzbeauftragte nach DS-GVO und BDSG“ in zweiter Auflage
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte hat eine zentrale Rolle im Hinblick auf die Gewährleistung des Datenschutzes im Unternehmen. Er berät die Unternehmensleitung sowie die Fachabteilungen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, im Hinblick auf den Datenschutz und überwacht die Einhaltung der bestehenden datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiter. Hierdurch leistet er einen wichtigen Beitrag zum Persönlichkeitsrechtsschutz und hilft zugleich Unternehmensrisiken zu reduzieren, welche sich vor dem Hintergrund der immensen Bußgeldandrohungen der DS-GVO in neuem Maße ergeben. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten erschöpft sich dabei nicht bloß in der Unterrichtung des Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiters über dessen Verpflichtungen. Er ist vielmehr aktiver Berater in der Weise, dass er an der Legalisierung legitimer Verarbeitungen mitwirkt und Lösungswege aufzeigt. Er unterstützt bei konkreten datenschutzrechtlichen Fragen, Prozesseinführungen sowie -änderungen.
Der vorliegende Ratgeber beleuchtet im Detail, unter welchen Voraussetzungen ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist und welche Aufgaben und welche Rechtsstellung ihm zukommen. Abgerundet werden die Ausführungen durch praxisrelevante Muster und Materialien.
Der Ratgeber ist für GDD-Mitglieder im geschlossenen Bereich abrufbar.
Letztes Update:11.01.19
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