Widerruf der Einwilligung für Werbevideos
Frage des GDD-Erfa-Kreises Coburg zu Werbevideos
Unternehmen A möchte ein aufwendig produziertes (Werbe)video über sein Unternehmen drehen. Dabei sollen auch ausgesuchte Mitarbeiter auftreten. Nach DS-GVO müssen von den Mitarbeitern daher Einwilligungen eingeholt werden, die jederzeit widerrufen werden können. Was wäre die Rechtsfolgen, falls dies nach Fertigstellung des Werbevideos passiert? Müssen die einzelnen Mitarbeiter dann entfernt / geschwärzt werden oder greift die frühere Rechtsfolge, dass in solchen Fällen Widerrufe nur ganz ausnahmsweise zulässig sind? Wäre es eine Alternative, in solchen Konstellationen anstatt Einwilligungen sog. Model-Release-Verträge abzuschließen? Regelmäßig erhalten die Mitarbeiter keine Gegenleistung, im Video aufzutreten, sie sind stolz darauf und eine Gegenleistung würde die nichtteilnehmenden Mitarbeiter benachteiligen.
Antwort des BayLDA:
Wenn man von den Mitarbeitern, die gefilmt werden, Einwilligungen einholt, muss diese Einwilligung grundsätzlich widerruflich sein. Widerruft ein Mitarbeiter die Einwilligung, muss er künftig auf dem Film unkenntlich gemacht bzw. entfernt werden.
Diese Schwierigkeit wird vermieden, wenn mit dem Beschäftigten tatsächlich ein Vertrag geschlossen wird, in dem geregelt wird, wo und wie der Film veröffentlicht wird. Dort können auch weitere Modalitäten geregelt werden, etwa auch, dass ein späteres Schwärzen/Entfernen des Mitarbeiters im bzw. aus dem Film grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
Bild von Michael Kopp auf Pixabay
Letztes Update:11.04.19
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