Jährliche Überprüfung des EU-US Privacy Shields

Privacy Shield

Seit dem 1. August 2016 dient der EU-US-Datenschutzschild dem Schutz personenbezogener Daten, die aus der EU zu kommerziellen Zwecken in die USA übermittelt werden. Der Datenschutzschild schafft rechtliche Klarheit für Unternehmen, die auf die Übermittlung personenbezogener Daten über den Atlantik hinweg angewiesen sind. Inzwischen sind mehr als 5000 Unternehmen auf der Grundlage des Datenschutzschilds zertifiziert und haben sich damit verpflichtet, die Datenschutzanforderungen zu erfüllen.

Angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten?

Wie zu Beginn seiner Einführung vereinbart, wird der EU-US-Datenschutzschild jährlich überprüft, um festzustellen, ob er weiterhin ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet. Am 12. September 2019 leitete die für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständige EU-Kommissarin Věra Jourová zusammen mit dem amerikanischen Handelsminister Wilbur Ross die dritte jährliche Überprüfung des EU-US-Datenschutzschilds ein. Die Berichte über die erste und zweite Überprüfung finden Sie hier. Der Bericht über die dritte Überprüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Europäische Kommission

( Bild von Benedikt Geyer auf Pixabay )

Letztes Update:16.09.19

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner