Umsetzung der DS-GVO auch in Niedersachsen holprig
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hatte ab Ende Juni eine Prüfung begonnen, um in Erfahrung zu bringen, wie gut sich die niedersächsischen Unternehmen bisher auf die seit dem 25. Mai geltende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingestellt haben. In einer branchenübergreifenden Querschnittsprüfung schrieb Thiels Behörde 50 Unternehmen unterschiedlicher Größe an, die Fragen zu zehn Bereichen des Datenschutzes beantworten sollten.
Im Vordergrund der Querschnittsprüfung stand die Aufklärung und Sensibilisierung der Unternehmen. Das Hauptanliegen war es zu identifizieren, ob und wo es bei den verantwortlichen Stellen bei der Umsetzung der DS-GVO noch Nachholbedarf gibt. Zudem sollte mit der Prüfung das Bewusstsein für den Datenschutz im Allgemeinen und die Vorschriften der DS-GVO im Speziellen gestärkt werden. Im Vordergrund stand nicht der Kontrollaspekt.
Hierfür sollten sie Fragen zu zehn Komplexen beantworten, welche die wesentlichen Bereiche der DS-GVO abdecken. Die Auswertung der Umfrage liegt nur vor und wurde veröffentlicht. In der Auswertung der Antworten wurde jedem Fragenkomplex eine Ampelfarbe zugeordnet, die zeigte, ob in diesem Bereich kein bzw. kaum (grün), normaler (gelb) oder erheblicher Handlungsbedarf (rot) herrschte. Ausgehend von den einzelnen Ergebnissen der zehn Komplexe erhielt jedes Unternehmen eine Gesamtbewertung, ebenfalls in Rot, Gelb oder Grün.
Die geringsten Schwierigkeiten bereiteten den Unternehmen die Bereiche Auftragsverarbeitung (AV), Datenschutzbeauftragte (DSB), Meldepflichten von Datenschutzverletzungen und Dokumentation. Hier wurden nur gelegentlich Defizite festgestellt. Etwas häufiger mussten die Antworten in den Komplexen Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Einwilligungen und Betroffenenrechte bemängelt werden. Verbreitet erhebliche Defizite lagen bei den Themen technisch-organisatorischer Datenschutz und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vor. Besonders gravierend: Zum Teil wurde bei der Risikoeinschätzung der Fokus auf die (finanziellen) Risiken für das Unternehmen gelegt statt – wie im Datenschutz nötig – auf die Risiken für die Betroffenen. Insgesamt standen nach zwei Prüfungsschritten 9 Unternehmen auf Grün, 32 auf Gelb und 9 auf Rot.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
(Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay)
Letztes Update:10.11.19
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