BSI stellt Kompendium für Videokonferenzsysteme vor
Nach einer bereits am 18. März 2020 durchgeführten repräsentativen Befragung von mehr als 1.000 Bundesbürgern ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom waren zwei Drittel (65 Prozent) der Ansicht, dass digitale Technologien dabei helfen können, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, etwa durch Homeoffice.
Es ist kein Geheimnis, dass auch Unternehmen, die vor der Pandemie ihre Vorbehalte gegen Homeoffice hatten, nunmehr froh sind, wenn sie wenigstens einige der Arbeitsplätze ins Heim der Arbeitnehmer verlagern konnten. So ergab auch die Umfrage der BITKOM, dass 31 Prozent konnten bereits vorher im Homeoffice arbeiten und tun das jetzt häufiger (17 Prozent) oder ganz (14 Prozent). Es ist davon auszugehen, dass bei einer Umfrage im April die Zahlen um einiges höher ausgefallen wären.
Auf die gestiegene Nachfrage hat jetzt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) reagiert und am 14. April das „Kompendium Videokonferenzsysteme“ vorgestellt.
Es soll Anwendern wie zum Beispiel Planern, Beschaffern, Betreibern, Administratoren, Revisoren und Nutzern helfen, den gesamten Lebenszyklus organisationsinterner Videokonferenzsysteme sicher zu gestalten. Betrachtet werden sämtliche Phasen – von der Planung über Beschaffung und Betrieb bis hin zur Notfallvorsorge und Aussonderung.
Die aktuelle Corona-Krise hat die Nachfrage nach Videokonferenzlösungen auch nach Ansicht des BSI in Wirtschaft und Verwaltung erheblich verstärkt. Gerade jetzt spiele die Sicherheit in der Kommunikation eine wichtige Rolle. Das vorgestellte Kompendium soll bei der Gewährleistung dieser Sicherheit unterstützen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Letztes Update:14.04.20
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren




