Anleitung: Datenschutzkonforme Einbindung von Videoinhalten auf Webseiten

Mit seinem Rundschreiben Telemedien 02/2023 richtet sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordnete Bereiche.
Danach haben die öffentlichen Stellen des Bundes haben laut § 3 E-Government-Gesetz (eGovG) Informationen zu ihren Aufgaben und ihre nach außen wirkende öffentlich-rechtliche Tätigkeit über verfügbare Netze bereitzustellen. Dieser den Behörden auferlegten Verpflichtung kommen öffentliche Stellen des Bundes auch mit Webseiten nach. Neben Informationstexten und Grafiken werden hierbei vermehrt Videos eingesetzt, so der BfDI.
Die Nutzung von Videos zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nach § 3 eGovG ist auch nach Auffassung des BfDI zweifelsohne zeitgemäß, wünschenswert und entspricht der Erwartungshaltung eines wesentlichen Teils der Bevölkerung. Erklärtes Ziel des BfDI-Rundschreiben ist es daher, dass dieses von Bürgerinnen und Bürgern viel genutzte Format der Informationsgewinnung auf den Telemedienangeboten der Bundesverwaltung datenschutzkonform angeboten wird.
Der BfDI erklärt in seinem Rundschreiben, wie Videoinhalte auf eine datenschutzkonforme Art und Weise gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden können. Ein besonderer Fokus wird hierbei aufgrund der Marktdominanz und des hohen Verbreitungsgrades auch bei öffentlichen Stellen des Bundes auf die Videoplattform „YouTube“ gelegt. Auf das Betreiben eigener YouTube Kanäle wird nicht eingegangen.
Explizit werden folgende Fragen adressiert:
1. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen bzgl. der Videoinhalte beachtet werden?
2. Wie ist die Einbettung von YouTube-Videos auf der eigenen Webseite datenschutzrechtlich zu bewerten?
3. Ermöglicht die Nutzung der sog. 2-Klick-Lösung die datenschutzrechtlich konforme Einbettung von YouTube-Videos auf der eigenen Webseite?
4. Ermöglicht die Nutzung der von YouTube angebotenen Einstellung „erweiterten Datenschutzmodus“ die datenschutzrechtlich konforme Einbettung von YouTube-Videos auf der eigenen Webseite?
5. Gibt es datenschutzrechtlich unbedenkliche Alternativen zur Einbindung von Videos auf der eigenen Webseite?
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
(Foto: EmmaStock – stock.adobe.com)
Letztes Update:04.01.24
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