Zugangssicherung von Online-Diensten
Der Arbeitskreis Technische und organisatorische Datenschutzfragen der Konferenz der unabhängigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Orientierungshilfe zu den Anforderungen erarbeitet, denen Anbieter von Online-Diensten zur Zugangssicherung nachkommen müssen. In der Regel verarbeiten Anbieter von Online-Diensten personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern, so dass der Anwendungsbereich der DS-GVO für diese eröffnet ist. Die
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