Rechtswidrige Videoüberwachung aufgrund mangelhafter TOMs
In Schwerin betreibt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Videoüberwachungsmaßnahme auf dem Schweriner Marienplatz. Diese zielt nach Angaben des Innenministeriums primär darauf ab, potenzielle Täter von einer Tatbegehung abzuhalten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Heinz Müller, erklärt diese Videoüberwachung nun aufgrund von unzureichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) für rechtswidrig. Was war passiert? Der Landesbeauftragte war
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