Unterstützungspflicht des Betriebsrats bei Auskunftsbegehren nach Art. 15 DS-GVO
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben betroffene Personen das Recht, von Verantwortlichen Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten. Dieses Auskunftsrecht ist von großer Bedeutung, da nur wer über die Verarbeitung seiner Daten informiert ist, weitere Rechte wie Berichtigung, Löschung oder Schadenersatz in Anspruch nehmen kann. Im Kontext des Beschäftigtendatenschutzrechts sind etwaige Datensammlungen, die (auch)
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