Zulässigkeit von Gesundheitsdaten auf Gehaltsabrechnungen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat im Rahmen von zwei Beschwerden die Zulässigkeit der Angabe gesundheitsbezogener Daten auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen überprüft. Im Zentrum der datenschutzrechtlichen Bewertung steht der Umgang mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Persönlichkeitsrechten. Hintergrund der Prüfung Rechtliche Bewertung Erforderlichkeitsprüfung und Interessenabwägung Empfehlungen des HmbBfDI
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