GDD äußert sich zur Evaluierung des BDSG 2018
Für das am 25. Mai 2018 wirksam gewordene neue Bundesdatenschutzgesetz ist eine Evaluation spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen. Zur Evaluation hat die GDD eine Stellungnahme abgegeben. Diese Evaluation des BDSG 2018 führt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat durch. Die GDD konzentriert sich in ihrer Stellungnahme auf ausgewählte BDSG-Vorschriften, die auf Grundlage
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