Meldung einer Datenpanne
Frage des GDD-Erfa-Kreises Würzburg zur Meldung einer Datenpanne:Nach dem Wesen der Auftragsverarbeitung bilden Auftragsverarbeiter und Auftraggeber eine Handlungs-/Haftungseinheit. Wird die Aufsicht vor diesem Hintergrund eine Anrechnung schon beim Auftragsverarbeiter bis zur Eigenmeldung an den Verantwortlichen abgelaufener Meldefristanteile beim Auftraggeber vornehmen/anstreben? Würde also die (verbleibende) Meldefrist für den Auftraggeber auf 60 Stunden verkürzt, wenn der Auftragsverarbeiter
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