Zulässigkeit von Weihnachtsgrüßen per E-Mail
Frage GDD-Erfa-Kreis Coburg zum Thema Weihnachtsgrüße per E-Mail: Einmal im Jahr verschickt unsere Schwesterfirma an Weihnachten Weihnachtsgrüße per E-Mail. Hierbei handelt es sich um Interessenten aus Kaltakquisen, Stammkunden und gekauften Adressen. Ist dies ohne vorherige Einwilligung rechtlich zulässig? Antwort des BayLDA: Bei bestehenden Kontakt-/Kundenbeziehungen („Bestandskunden“) ist E-Mail- oder SMS-Werbung, Newsletter-Zusendung, usw. (weiterhin) zulässig, wenn die
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