Artikel-29 Datenschutzgruppe konkretisiert Art. 30 DS-GVO
Die Artikel29-Datenschutzgruppe konkretisiert in ihrem letzten Positionspapier vom 19.04.2018 die Anforderungen, die aus Art. 30 DS-GVO (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten) erwachsen. Dabei nimmt sie Bezug auf Erwägungsgrund 13 der DS-GVO. Dort lautet es sinngemäß, dass die DS-GVO, um der besonderen Situation der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen, eine abweichende Regelung hinsichtlich
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