Europäischer Datenschutzausschuss adaptiert Working Paper der Artikel-29-Datenschutzgruppe
Die Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten („Artikel-29-Datenschutzgruppe“) wurde auf der Grundlage des Artikels 29 der Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) errichtet. Sie setzt sich aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der Europäischen Kommission zusammen. Ihre Hauptaufgaben sind die Beratung der Europäischen Kommission in Datenschutzfragen und die Förderung einer
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