Grenze der Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte angehoben
Nach der 2017 beschlossenen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat der Bundestag nun auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht des Bundes an die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) angepasst. Mit dem in den frühen Morgenstunden des 28.06.2019 vom Bundestag verabschiedeten zweiten Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG) werden zahlreiche Gesetze mit den Vorgaben der DS-GVO in Einklang gebracht.
Mehr erfahren

