Datenschutzrechtliche Anforderungen bei Entgeltfortzahlung
Die LDI NRW hat sich in einem aktuellen Beitrag mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit sogenannten Fortsetzungserkrankungen befasst. Arbeitgeber dürfen demnach Diagnosedaten oder vergleichbare Informationen nur verarbeiten, wenn diese zur Prüfung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung tatsächlich erforderlich sind. Verarbeitung nur bei konkretem Anlass und unter engen Voraussetzungen Hintergrund ist die
Mehr erfahren

