Kein Löschungsanspruch nach Bewerbungsverfahren
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat mit Erkenntnis vom 8. Juli 2026 (W137 2333649-1) eine Beschwerde wegen Verletzung des Rechts auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO abgewiesen und damit einen praxisrelevanten Fall zur Speicherung von Bewerbungsunterlagen entschieden. Sachverhalt Ein Bewerber hatte seiner Bewerbung Schriftsätze beigelegt, mit denen er die Verarbeitung seiner Daten ausschließlich auf den Bewerbungsprozess beschränken
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