Inkasso und Datenschutz
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) einen praxisorientierten Katalog zu datenschutzrechtlichen Fragen im Inkassowesen veröffentlicht. Das Dokument richtet sich primär an betroffene Personen, enthält aber auch für Datenschutzbeauftragte bei Unternehmen mit Inkasso-Bezug relevante Klarstellungen. Datenweitergabe: keine Einwilligung erforderlich Inkassodienstleister erhalten Schuldnerdaten – insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie Forderungsdetails – vom ursprünglichen Gläubiger. Hierfür
Mehr erfahren

