Verbraucherschutzverbände dürfen wegen Datenschutzverstößen klagen
Eine ausdrückliche Klagebefugnis enthält die DS-GVO für Verbraucherschutzverbände nur für den Fall, dass im Namen eines Betroffenen, der eine konkrete Rechtsverletzung behauptet, geklagt wird. Eine selbstständige Klagebefugnis der Verbraucherverbände, unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person, enthält die DS-GVO hingegen nicht vor. Ließe sich jedoch annehmen, dass
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