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Verbraucherschutzverbände dürfen wegen Datenschutzverstößen klagen

Eine ausdrückliche Klagebefugnis enthält die DS-GVO für Verbraucherschutzverbände nur für den Fall, dass im Namen eines Betroffenen, der eine konkrete Rechtsverletzung behauptet, geklagt wird. Eine selbstständige Klagebefugnis der Verbraucherverbände, unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person, enthält die DS-GVO hingegen nicht vor. Ließe sich jedoch annehmen, dass

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VVT - Praxisleitfaden

GDD aktualisiert Klassiker: Praxisleitfaden VVT

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit hatte schon vor Inkrafttreten der DS-GVO die erste Auflage der Praxishilfe „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Verantwortlicher“ veröffentlicht. In der ersten Auflage stand der Übergang vom Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes in der bis zum 25. Mai 2018 geltenden Fassung (BDSG a.F.) zu den Anforderungen der DS-GVO im Vordergrund. Die nunmehr aktualisierte

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Office 365 an Schulen: LfDI BW rät (endgültig) ab

Im Rahmen eines Pilotprojekts hatte der LfDI BW bereits 2019 geprüft, ob die in der hierzu erstellten Datenschutz-Folgenabschätzung beschriebenen Datenflüsse auch den tatsächlich messbaren Übermittlungen entsprechen und ob ein hinreichendes Datenschutzniveau auch in der Praxis besteht. Für die Bausteine, bei denen Lösungen von Microsofts Office 365 zum Einsatz kommen sollen, hatte das Ministerium für Kultus, Jugend

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Ministerien wollen Facebook-Fanpages nicht räumen

Der BfDI eröffnete den Reigen um die Facebook-Fanpages und die Rolle, die die öffentlichen Stellen des Bundes nach Meinung des BfDI dabei haben sollten, bereits im Juni 2021.Nach Auffassung des BfDI ist die Sach- und Rechtslage klar:Den öffentlichen Stellen des Bundes, die der BfDI in besonderem Maß an Recht und Gesetz gebunden sieht, kommt im

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Sicherheitsüberprüfung

Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Datenschutz und Regelungslücken

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beschäftigt sich in seinem 30. Tätigkeitsbericht (S. 72 f.) auch mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem SÜG und der DS-GVO*. Das Sicherheitsüberprüfungsrecht unterliegt der besonderen Herausforderung, die unterschiedlichen Interessen des Staates und des Einzelnen möglichst ins Gleichgewicht zu bringen (vgl. BfDI-Broschüre: Datenschutz im Sicherheitsüberprüfungsrecht). Den Sicherheitsinteressen des

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Auskunftsrecht

BfDI: Defizite beim Auskunftsrecht (Part 2)

Weitere Hinweise (vgl. Part 1) aus dem 30. Tätigkeitsbericht des BfDI zum bemängelten Hinweismanagement bei zahleichen Verantwortlichen (Seite 24. ff.). 3. Erwägungsgrund 62 DS-GVO bezieht sich nicht auf Art. 15 Abs. 3 DS-GVOEin weiterer Aspekt auf den der BfDI hinweist, ist der Umstand, dass soweit der Auskunftsersuchende gemäß Art. 15 Abs. 3 DS-GVO Kopien der

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