„Mindestspürbarkeitsschwelle“ für immateriellen Schadensersatz
Der BITKOM nimmt mehrere Vorabentscheidungsverfahren, die aktuell beim EuGH anhängig sind und die sich mit den Voraussetzungen für einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 DS-GVO befassen zum Anlass, um sich gegen einen Automatismus zwischen Datenschutzverstoß und immateriellem Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO auszusprechen. Nach Auffassung des BITKOM könne insbesondere im Bereich des immateriellen Schadens eine
Mehr erfahren

