DSK: Nationale Benennungspflicht für DSB erhalten
Ziffer 3 des Entschließungsantrags des Landes Niedersachsen zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vom 2. April 2019 enthält folgende Forderung: „Der Bundesrat fordert eine deutliche Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen von zusätzlichen Bürokratiekosten, die durch das neue Datenschutzrecht entstehen. Gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG haben nichtöffentliche Stellen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn in der
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