Europäischer Datenschutzausschuss konkretisiert die Vertragserfüllung als Erlaubnistatbestand
Am 10.04.2019 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seine „Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO im Kontext von Online-Dienstleistungen“ ausformuliert. Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO legitimiert die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die neue formulierten Leitlinien konkretisieren und schränken diesen Grundsatz insoweit, dass es zur Beurteilung dessen, ob eine
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