Fallen mündliche Übermittlungen in den Anwendungsbereich der DS-GVO?
Az. C-740/22 – Urteil vom 07. März 2024 Hintergrund des VerfahrensDas Berufungsgericht für Ost-Finnland hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine entscheidende Frage zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgelegt. Konkret ging es darum, ob eine mündliche Weitergabe personenbezogener Daten – in diesem Fall Informationen zu möglichen Strafverfahren – als Verarbeitung im Sinne der DS-GVO einzustufen ist.
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