IT-Infrastruktur des Arbeitgebers: Nutzbarkeit durch den Betriebsrat?
Im Rahmen einer Beschwerde hat sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Bedingungen die Nutzung der IT-Infrastruktur des Arbeitgebers durch den Betriebsrat mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist (Ziffer 9, Tätigkeitsbericht 2023). Ideallösung und Wille des GesetzgebersNach dem Willen des Gesetzgebers (§ 2 Abs. 1 des
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