Beschäftigtendaten: Bußgeld wegen unzulässiger Datensammlung in der Probezeit
HintergrundEin Unternehmen wurde von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) mit einem Bußgeld von 215.000 Euro belegt, weil es sensible personenbezogene Daten seiner Beschäftigten während der Probezeit unrechtmäßig verarbeitet hatte. Die Daten wurden ohne Kenntnis der Betroffenen erfasst und für Kündigungsentscheidungen genutzt (S. 25, Jahresbericht 2023). Details des FallsEine Vorgesetzte erstellte auf Anweisung
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