Kein Schadensersatz für Bagatellen?
OLG Dresden, Urt. v. 30.11.2021 – 4 U 1158/21 Soweit ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DS-GVO geltend gemacht wird, muss dieser über das erforderliche Mindestmaß also die Bagatellgrenze hinausgehen. OLG Dresden formuliert Bagatellgrenze Das OLG Dresden hat in einer aktuellen Entscheidung bekräftigt, dass Schadensersatzansprüche nach der DS-GVO nur über die Bagatellgrenze hinaus in Betracht kommen.
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