Datenschutz und digitale Prüfungsaufsicht
Pandemiebedingt mussten sich auch Hochschulen mit einem Aspekt der Digitalisierung beschäftigen, der bislang wenig im Fokus stand.
Studierende mussten und müssen nach wie vor aufgrund der Corona-Pandemie häufig auf Online-Veranstaltungen ausweichen. Prüfungen müssen sie ebenfalls online ablegen, auch im eigenen Interesse, um keine wertvolle Studienzeit zu verlieren. Um Online-Prüfungen zu beaufsichtigen, setzen Hochschulen häufig digitale „Tools“ ein, die mittels Kamera und Mikrofon die Prüfungen überwachen. Auf diese Weise sollen etwaige Betrugsversuche unterbunden und die Chancengleichheit gewahrt werden. Digitale Formate zur Kontrolle von Prüfungen – Online-Proctoring – können aber auch massiv in die Rechte von Studierenden eingreifen.
In jüngster Vergangenheit mussten sich Gerichte mit der Frage der Zulässigkeit der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Rahmen der Durchführung von Kontrollen beschäftigen, die in Zusammenhang mit Online-Prüfungen standen.
Schützenhilfe für die Studierenden und weitere Orientierung für die Hochschulen verspricht eine aktuelle Handreichung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), den die Aufsichtsbehörde anlässlich zahlreicher Hinweise und Beschwerden, dass die von den Hochschulen angewandten Software und Prüfungsregeln zu sehr in die Rechte von Studierenden eingreifen, erstellt hat.
Auch ein Gutachten („Spähsoftware gegen Studierende – Online-Proctoring als Gefahr für die IT-Sicherheit und den Datenschutz“), das im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) durch den IT-Sicherheitsexperten Mike Kuketz erstellt wurde, stellt im Ergebnis fest, dass Proctoring-Software oftmals die Grenzen des datenschutzrechtlich Zulässigen überschreitet.
Kuketz stellt in seinem Gutachten fest, dass „die digitale Prüfungsaufsicht, sogenanntes Online-Proctoring, vielerorts über das hinausgeht, was für eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen erforderlich ist.“
(Foto: Maksym Yemelyanov – stock.adobe.com)
Letztes Update:18.07.21
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