Gericht bestätigt Angemessenheit des EU-US-Datenrahmens

Latombe / Kommissipn USA-Datentransfer

Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage auf Nichtigerklärung des neuen transatlantischen Datenschutzrahmens abgewiesen. Die Entscheidung bestätigt den Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom 10. Juli 2023, der die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ermöglicht. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für den internationalen Datentransfer und stellt die jüngste Entwicklung nach den Urteilen Schrems I und II dar, die frühere Rahmenwerke für ungültig erklärten.

Klagegründe und rechtliche Bewertung

Die Klage wurde von einem französischen Staatsbürger eingereicht, der die Rechtmäßigkeit des neuen Rahmens anzweifelte. Zwei zentrale Kritikpunkte wurden vorgebracht:

  • Die fehlende Unabhängigkeit des Data Protection Review Court (DPRC).
  • Die fehlende Regulierung von Sammelerhebungen personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste.

Unabhängigkeit des DPRC bestätigt

Das Gericht wies den Einwand der mangelnden Unabhängigkeit des DPRC zurück. Es stellte fest, dass die Ernennung und Funktionsweise der Richter durch Garantien gesichert sind. Richter können nur aus triftigen Gründen abberufen werden, und die Exekutive darf ihre Arbeit nicht unrechtmäßig beeinflussen. Außerdem unterliegt der Rechtsrahmen der kontinuierlichen Überwachung durch die Kommission, die bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifen kann.

Sammelerhebungen entsprechen EU-Recht

Auch der zweite Klagegrund wurde abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass das Urteil Schrems II keine vorherige Genehmigung für Sammelerhebungen verlangt. Wichtiger sei, dass eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung möglich ist. Da das US-Recht eine solche nachträgliche Überprüfung der Signalaufklärung durch den DPRC vorsieht, ist der Rechtsschutz als dem Unionsrecht gleichwertig anzusehen. Das Urteil bestätigt somit die Rechtskonformität des neuen transatlantischen Datenschutzrahmens.

(Foto: David Hirjak – stock.adobe.com)

Letztes Update:07.09.25

  • Weiterhin Datenschutz-Bedenken gegen die Elektronsiche Patientenakte

    Elektronische Patientenakte: Datenschutzrisiken und Drittstaatenzugriffe

    Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland wirft weiterhin grundlegende datenschutzrechtliche Fragen auf. Eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/1912) fokussiert unter anderem auf die Möglichkeit, dass Dienstleister wie IBM Deutschland GmbH oder RISE GmbH Daten der ePA aufgrund außereuropäischer Gesetze an Behörden außerhalb der EU übermitteln könnten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Die

    Mehr erfahren
  • Keine Haushaltsausnahme für Videoüberwachung in Garage

    BVwG (Österreich) konkretisiert Haushaltsausnahme nach DS-GVO

    Im zugrunde liegenden Verfahren (W258 2242162-1/24E) beschwerte sich eine Nachbarin über heimliche Bildaufnahmen, die ein Anrainer in ihrer privaten Garagenbox angefertigt und anschließend an ihren früheren Lebensgefährten weitergegeben haben soll. Die Datenschutzbehörde (DSB) stellte 2021 eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG fest. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdegegner Rechtsmittel.

    Mehr erfahren
  • Wiergabe von medizinischen Gutachten an SBV

    BEM: Weitergabe betriebsärztlicher Gutachten an die Schwerbehindertenvertretung

    In einem vom BEM zu unterscheidenden Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX schaltet der Arbeitgeber frühzeitig unter anderem die Schwerbehindertenvertretung ein, wenn personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten eintreten, die das Beschäftigungsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen gefährden könnten. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (insbesondere durch Kündigung) aufgrund dieser

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner