Neue EU-Standardvertragsklauseln machen ergänzende Maßnahmen nicht obsolet
In einem aktuellen Papier „Ergänzende Prüfungen und Maßnahmen trotz neuer EU-Standardvertragsklauseln für Datenexporte nötig“ gibt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Hinweise dazu, wie es sich auswirkt, dass mit Durchführungsbeschluss vom 4. Juni 2021 die Europäische Kommission neue Standardvertragsklauseln erlassen hat, die eine rechtskonforme Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ermöglichen sollen.
Die DSK macht insbesondere darauf aufmerksam, dass alleine die Nutzung der neuen Standardvertragsklauseln nicht dazu führt, dass im Fall von Datenübermittlungen in die USA, ergänzende Maßnahmen, die einen Zugriff der US-Behörden auf die verarbeiteten Daten verhindern sollen, obsolet werden.
Nach wie vor gelte, dass Unternehmen und andere Akteure, die personenbezogene Daten in Drittländer übermitteln, gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen können müssen, dass sie die aufsichtsbehördlich geforderte Prüfung zum Schutzniveau im Drittland im Einzelfall durchgeführt haben und zu einem positiven Ergebnis gekommen sind.
Auch bei Verwendung der neuen EU-Standardvertragsklauseln bleibt also nach Bewertung der DSK eine Prüfung der Rechtslage im Drittland und zusätzlicher ergänzender Maßnahmen erforderlich.
Weitere hilfreiche Informationen zur Thematik finden Sie auf dem Blog der KREMER RECHTSANWÄLTE.
DSK
(Foto: Bernulius – stock.adobe.com)
Letztes Update:22.06.21
Verwandte Produkte
-
Online-Kompaktkurs: Ende des EU-US Privacy Shield - was nun?
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Elektronische Patientenakte: Datenschutzrisiken und Drittstaatenzugriffe
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland wirft weiterhin grundlegende datenschutzrechtliche Fragen auf. Eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/1912) fokussiert unter anderem auf die Möglichkeit, dass Dienstleister wie IBM Deutschland GmbH oder RISE GmbH Daten der ePA aufgrund außereuropäischer Gesetze an Behörden außerhalb der EU übermitteln könnten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Die
Mehr erfahren -
BVwG (Österreich) konkretisiert Haushaltsausnahme nach DS-GVO
Im zugrunde liegenden Verfahren (W258 2242162-1/24E) beschwerte sich eine Nachbarin über heimliche Bildaufnahmen, die ein Anrainer in ihrer privaten Garagenbox angefertigt und anschließend an ihren früheren Lebensgefährten weitergegeben haben soll. Die Datenschutzbehörde (DSB) stellte 2021 eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG fest. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdegegner Rechtsmittel.
Mehr erfahren -
BEM: Weitergabe betriebsärztlicher Gutachten an die Schwerbehindertenvertretung
In einem vom BEM zu unterscheidenden Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX schaltet der Arbeitgeber frühzeitig unter anderem die Schwerbehindertenvertretung ein, wenn personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten eintreten, die das Beschäftigungsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen gefährden könnten. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (insbesondere durch Kündigung) aufgrund dieser
Mehr erfahren



