Neues DataAgenda-Arbeitspapier zur BVerfG-Rechtsprechung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Entscheidungen unter dem Titel „Recht auf Vergessen“ erlassen. Diese haben für Aufmerksamkeit gesorgt, da darin nicht zuletzt die Prüfkompetenz des BVerfG für unionsrechtliche Sachverhalte Gegenstand der Beschlüsse war. Wie die Auslegung von unionsrechtlichem Datenschutz durch die Rechtsprechung zukünftig zu erwarten ist, lässt sich den Entscheidungen nur sehr schwer entnehmen. Deswegen soll das vorliegende Arbeitspapier die Materie ein wenig verständlicher darstellen.

Zusammenfassungen und Konsequenzen der Entscheidungen

Das neue Arbeitspapier zeigt, welche radikalen Veränderungen die Entscheidungen zur Folge haben können und welcher Spruchkörper – BVerfG oder Europäischer Gerichtshof (EuGH) – zukünftig die Auslegung der DS-GVO maßgeblich bestimmen wird.

Letztes Update:23.03.20

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    LinkedIn-Verrnetzung begründet keine Einwilligung für Werbe‑E‑Mails

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  • Keine Vergütung für verstecktes KI-Gutachten

    Vergütung für nicht deklariertes „KI-Gutachten“ kann verweigert werden

    Das Landgericht Darmstadt hat in einem Beschluss vom November 2025 (19 O 527/16) klargestellt, dass eine erhebliche, nicht gegenüber dem Gericht offengelegte Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zur vollständigen Versagung der Vergütung führen kann. Damit stärkt das Gericht die Anforderungen an Transparenz, persönliche Leistungspflicht und Nachvollziehbarkeit bei Gutachten, die im Rahmen zivilprozessualer

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  • Dateiablagen als Quelle von Datenpannen

    Gemeinsame Dateiablagen als datenschutzrechtliches Risiko

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