Neues DataAgenda-Arbeitspapier zur BVerfG-Rechtsprechung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Entscheidungen unter dem Titel „Recht auf Vergessen“ erlassen. Diese haben für Aufmerksamkeit gesorgt, da darin nicht zuletzt die Prüfkompetenz des BVerfG für unionsrechtliche Sachverhalte Gegenstand der Beschlüsse war. Wie die Auslegung von unionsrechtlichem Datenschutz durch die Rechtsprechung zukünftig zu erwarten ist, lässt sich den Entscheidungen nur sehr schwer entnehmen. Deswegen soll das vorliegende Arbeitspapier die Materie ein wenig verständlicher darstellen.

Zusammenfassungen und Konsequenzen der Entscheidungen

Das neue Arbeitspapier zeigt, welche radikalen Veränderungen die Entscheidungen zur Folge haben können und welcher Spruchkörper – BVerfG oder Europäischer Gerichtshof (EuGH) – zukünftig die Auslegung der DS-GVO maßgeblich bestimmen wird.

Letztes Update:23.03.20

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    Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist

    „Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es

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  • E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

    Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

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  • Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

    Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

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