Neues DataAgenda-Arbeitspapier zur BVerfG-Rechtsprechung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Entscheidungen unter dem Titel „Recht auf Vergessen“ erlassen. Diese haben für Aufmerksamkeit gesorgt, da darin nicht zuletzt die Prüfkompetenz des BVerfG für unionsrechtliche Sachverhalte Gegenstand der Beschlüsse war. Wie die Auslegung von unionsrechtlichem Datenschutz durch die Rechtsprechung zukünftig zu erwarten ist, lässt sich den Entscheidungen nur sehr schwer entnehmen. Deswegen soll das vorliegende Arbeitspapier die Materie ein wenig verständlicher darstellen.

Zusammenfassungen und Konsequenzen der Entscheidungen

Das neue Arbeitspapier zeigt, welche radikalen Veränderungen die Entscheidungen zur Folge haben können und welcher Spruchkörper – BVerfG oder Europäischer Gerichtshof (EuGH) – zukünftig die Auslegung der DS-GVO maßgeblich bestimmen wird.

Letztes Update:23.03.20

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    Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO

    Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den

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