Neues DataAgenda-Arbeitspapier zur BVerfG-Rechtsprechung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Entscheidungen unter dem Titel „Recht auf Vergessen“ erlassen. Diese haben für Aufmerksamkeit gesorgt, da darin nicht zuletzt die Prüfkompetenz des BVerfG für unionsrechtliche Sachverhalte Gegenstand der Beschlüsse war. Wie die Auslegung von unionsrechtlichem Datenschutz durch die Rechtsprechung zukünftig zu erwarten ist, lässt sich den Entscheidungen nur sehr schwer entnehmen. Deswegen soll das vorliegende Arbeitspapier die Materie ein wenig verständlicher darstellen.
Zusammenfassungen und Konsequenzen der Entscheidungen
Das neue Arbeitspapier zeigt, welche radikalen Veränderungen die Entscheidungen zur Folge haben können und welcher Spruchkörper – BVerfG oder Europäischer Gerichtshof (EuGH) – zukünftig die Auslegung der DS-GVO maßgeblich bestimmen wird.
Letztes Update:23.03.20
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